ALB/CGS
ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN DER KRANNICH SOLAR AG
Unsere Allgemeinen Leistungsbedingungen stehen als druckbares pdf-Dokument zum Download zur Verfügung:
Allgemeine Leistungsbedingungen (PDF)
Condizioni generali di servizio (PDF)
Conditions générales de services (PDF)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle von uns, der Krannich Solar AG, Spreitenbach, Schweiz mit einem Käufer geschlossenen Verträge über unsere Waren sowie für diesbezügliche vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für solche Verträge, die unter Verwendung des unter https://shop.krannich-solar.com/ch-de/ abrufbaren WebPortals geschlossen werden. Ergänzend zu diesen ALB kommen die kaufrechtlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts zur Anwendung; gegebenenfalls sind zusätzlich werk- oder auftragsrechtliche Bestimmungen analog anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn wir unsere Lieferungen an den Käufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringen oder in Korrespondenz auf diese verwiesen wird.
(2) Auch wenn bei Bestehen laufender Geschäftsverbindungen beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschliesslich unsere ALB in ihrer bei Beauftragung durch den Käufer unter ch.krannich-solar.com/ch-de/alb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Dem Kunden wird auf Anforderung die jeweils aktuelle Fassung der ALB auch in gedruckter Form kostenfrei zugesandt.
(3) Unsere Angebote gelten für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Für Bestellungen mit Lieferadressen ausserhalb der Schweiz fragen Sie bitte unsere Konditionen für Versand oder Lieferung separat an.
(4) Verträge werden ausschliesslich mit Geschäftsleuten abgeschlossen; ein Vertragsschluss mit Konsumenten (Art. 2 Abs. 2 Preisbekanntgabe-Verordnung) ist ungültig.
§ 2 Webportal: Registrierung; Umgang mit Passwörtern; Freiwilligkeit und Widerruflichkeit
(1) Voraussetzung für die Nutzung unseres WebPortals ist die vorherige erfolgreich durchgeführte Anmeldung (Registrierung).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, beim Registrierungsvorgang die von uns geforderten Angaben zu machen und die geforderten Nachweise – insbesondere zu seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit – zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, hierbei nur wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben – falls sie sich ändern – eigenständig zu aktualisieren.
(3) Der Betrieb dieses WebPortals ist eine freiwillige Leistung von uns, die wir jederzeit ändern oder einstellen können. Auch ein Anspruch des Kunden auf Freischaltung für unser WebPortal besteht nicht. Die Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen oder nach pflichtgemässem Ermessen von uns, das nicht unbillig ausgeübt werden darf, widerrufen werden. Vom Kunden bereits getätigte Bestellungen werden von einem eventuellen Widerruf nicht berührt.
(4) Der Kunde muss einen Registrierungsantrag über das WebPortal stellen. Dieser wird geprüft und nach positiver Prüfung freigegeben. Sollte der Kunde von uns keine Mitteilung zur Benachrichtigung/Freischaltung erhalten, kann er sich an folgende Servicestelle wenden: shop63@krannich-solar.com.
(5) Der Kunde erhält im Rahmen des Registrierungsvorganges eine E-Mail mit Link zur Login-Seite, mit seinem Benutzernamen und muss bei der ersten Nutzung des WebPortals ein eigenes Passwort festlegen (nachfolgend Zugangsdaten).
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sie vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Der Verlust des Passwortes oder die missbräuchliche Nutzung eines Kontos sind unverzüglich zu melden. Der Kunde hat seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Für die unter den Benutzerkonten durchgeführten Aktionen, insbesondere für Bestellungen, ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.
(7) Der Kunde erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die Korrespondenz mit uns über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden erfolgen kann. Der Kunde wird die Erreichbarkeit über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse sicherstellen.
(8) Verstösst der Kunde gegen eine der vorgenannten Pflichten, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden zur Einhaltung seiner Vertragspflichten bzw. zur Ergänzung oder Korrektur seiner Daten aufzufordern. Weiter sind wir – je nach Schwere des Verstosses – berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Benutzerkonto zu sperren, wobei diese Befugnis nicht unbillig ausgeübt werden darf.
§ 3 Vertragsschluss, Angebotsunterlagen und weitere Informationen
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. Der Käufer ist während zwei Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, (i) mit beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages, (ii) mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder (iii) mit Aussonderung der Waren aus dem Lager oder (iv) mit Beginn des Erbringens der Dienstleistung. Wir behalten uns vor, eine ausdrückliche Bestätigung mündlicher Aussagen zu verlangen.
(3) Die Produktdarstellungen im WebPortal stellen keine bindenden Verkaufsangebote unsererseits dar. Mit Anklicken des Buttons [Bestellen] legt der Kunde die Ware in einen virtuellen Warenkorb. Mit Anklicken des Buttons [Bestellung abschicken] gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Kundenbestellung durch uns (Auftragsbestätigung) zustande oder dadurch, dass wir mit der vertragsgemässen Leistungserbringung beginnen.
(4) Die schriftliche Annahme des verbindlichen Kaufangebots durch uns (Auftragsbestätigung) kann auch per E-Mail erfolgen. Die Bestätigung des Zugangs des Kaufangebots durch uns (Bestelleingangsbestätigung), die der Kunde unverzüglich nach Absenden seiner Bestellung erhält, stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
(5) Alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen stehen einzig und allein uns oder unseren Geschäftspartnern zu. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder Verwendung für Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(6) Der Käufer verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Dokumente, Unterlagen und Informationen sowie alle erstellten Kopien nach Aufforderung zu retournieren oder zu vernichten. Davon ausgenommen sind Dokumente, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften aufbewahrt werden müssen.
§ 4 Vertragsgegenstand, Zusicherungen, Vertragsänderungen, EL-Bilder
(1) Massgebend für Umfang, Art und Qualität der Waren und Leistungen sind in folgender Rangordnung (i) ein beidseitig unterzeichneter Vertrag, (ii) unsere Auftragsbestätigung, oder (iii) unser Angebot. Bei Bestellungen über das WebPortal ist unsere Auftragsbestätigung auf das vom Kunden abgegebene Kaufangebot massgebend. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder wir sie schriftlich bestätigt haben. Nachträgliche Änderungen des Auftrages durch den Käufer bedürfen der Vereinbarung, d.h. oder unserer ausdrücklichen Bestätigung.
(2) Produktbeschreibungen, Darstellungen und technische Daten sind reklamehafte Beschreibungen, jedoch keine Zusicherungen. Eine Zusicherung bedarf der ausdrücklichen Erklärung einer solchen.
(3) Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % des Lieferumfangs vor. Insbesondere handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen sind vom Käufer hinzunehmen, auch wenn er bei seiner Bestellung auf Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt, ausser bei ausdrücklicher Zusicherung der Beschaffenheit durch uns. Technische Abweichungen der Leistungsdaten, insbesondere im Hinblick auf Farbunterschiede sowie die Rahmenhöhe und die Grösse der Module, gelten nicht als Zusicherung.
(4) Die Herausgabe von EL-Bildern der Solarmodulproduktion ist nicht Vertragsbestandteil.
§ 5 Lieferfrist, Verzögerungen, Teilleistungen
(1) Angaben zu Lieferdatum sowie Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, frühestens mit Zustandekommen des Vertrages gemäss § 2 oder gemäss Datum der Auftragsbestätigung oder aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung. Der Beginn der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Käufer und uns geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Pflichten (z.B. Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Leistung vereinbarter Anzahlungen) erfüllt hat.
(2) Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Käufer in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, an der Lieferung oder Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Rohstoffmangel auf den relevanten Rohstoffmärkten, Verzögerungen unserer Lieferanten und Streiks. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Käufer eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Lieferungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Wird auf Wunsch des Käufers eine Verschiebung von Terminen vereinbart, sind wir berechtigt, die Vergütung zu dem Zeitpunkt zu verlangen, zu dem sie ohne die Verschiebung fällig geworden wäre. Die Verschiebung von Terminen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
(5) Mahnungen und Fristsetzungen des Käufers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss mindestens zwei Wochen ab Eingang bei uns betragen.
(6) Befinden wir uns in Lieferverzug, wird vermutet, dass der Käufer weiterhin auf die Lieferung besteht. Ein Schadenersatz für verspätete Lieferung oder Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.
(7) Wir können Teillieferungen erbringen, soweit die gelieferten Waren für den Käufer sinnvoll nutzbar sind.
(8) Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Lieferungen die Incoterms 2020 ab Werk Industriestrasse 176, 8957 Spreitenbach (ex works).
(9) Werden wir von unserem Zulieferer selbst (endgültig) nicht beliefert, obwohl wir diesen sorgfältig ausgewählt haben, sind wir im Verhältnis zum Käufer zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt berechtigt, wenn wir dem Käufer unsere Nichtbelieferung anzeigen und - soweit zulässig - die Abtretung der uns gegen den Zulieferer zustehenden Ansprüche an den Käufer anbieten.
§ 6 Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung
(1) Unsere Waren werden auf Kosten des Käufers handelsüblich verpackt.
(2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware der Transportperson übergeben wurde oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Das gilt auch für Teillieferungen, Lieferungen im Rahmen der Nachfrist sowie wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Lieferung übernehmen.
(3) Die Auswahl der Versandart, des Transporteurs und des Transportweges erfolgt durch uns, sofern uns keine schriftlichen Vorgaben des Käufers vorliegen.
(4) Für die Lieferung wird auf Kosten des Käufers, falls nichts anderes vereinbart, eine Transportversicherung abgeschlossen.
(5) Für die Lieferung wird auf Kosten des Kunden, falls nichts anderes vereinbart, eine Frachtversicherung abgeschlossen.
Diese Frachtversicherung beinhaltet die Erstattung der beim Transport beschädigten oder untergegangenen Ware in Form einer kostenfreien Ersatzlieferung, inklusive Transport (Standardlieferung) an die ursprüngliche Lieferadresse oder als Warengutschrift durch die Krannich Solar AG.
(6) Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung ist die ordnungsgemässe Dokumentation offensichtlicher Mängel (Fehlmengen, beschädigte Verpackung oder Ware), bei Warenannahme durch den Empfänger, auf dem Scanner oder dem Frachtbrief des Transportdienstleisters, welcher durch die Krannich Solar AG beauftragt wurde.
§ 7 Preise, Vergütung, Zahlung, Verrechnung und Abtretungsverbot
(1) Alle Preise gelten, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, ab unserem Sitz. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger gesetzlicher Ein- und Ausfuhrabgaben oder sonstiger Abgaben, die mit dem Bezug auf die Produkte auferlegt oder erhoben werden sowie zuzüglich Transportkosten, Spesen, Verpackung, Versand, Kosten für Zollformalitäten und ggf. Transportversicherungen.
(2) Es sind vorbehaltlich § 6 Abs. 6 die jeweils vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen. Dienstleistungen werden nach Aufwand berechnet. Die Preise werden mit Vertragsschluss fällig.
(3) Der Versand unserer Ware erfolgt nur gegen Rechnung und Vorauszahlung. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis für unsere Lieferungen innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung wird die Waren versandt. Sofern ausnahmsweise keine Vorauszahlung vereinbart ist, sind Zahlungen ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
(4) Wir akzeptieren ohne Vorliegen einer besonderen Vereinbarung nur Zahlungen per Überweisungen auf unser in den Vertragsunterlagen angegebenes Bankkonto. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Der Käufer hat den Nettobetrag zu überweisen, allfällige Spesen oder Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Diese sind sofort fällig.
(5) Der Käufer hat für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von fünf Prozent zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(6) Dauert der Verzug des Käufers länger als 30 Kalendertage oder wird ein Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet oder eines vergleichbaren Verfahrens unter einer anderen Rechtsordnung gestellt, werden sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort fällig und wir sind berechtigt, sämtliche Lieferungen zurückzuhalten.
(7) Der Käufer kann keine Verrechnung verlangen, es sei denn, es handelt sich um von uns unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ansprüche aus diesem Vertrag können nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Käufer nur für die jeweilige Bestellung zu.
(8) Umstände, die nach Vertragsschluss eintreten und die Kalkulationsbasis in nicht vorhersehbarer Weise beeinflussen und ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, berechtigen uns zur Anpassung des vereinbarten Preises in einer diesen Umständen Rechnung tragenden Höhe.
(9) Wenn uns nach Vertragsschluss ungünstige Informationen über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden zugehen, können wir – wenn nicht sowieso Vorauskasse zu leisten ist – die Bearbeitung und Lieferung von einer angemessenen Vorauszahlung des Kunden oder von einer Sicherheitsleistung durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft abhängig machen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Käufer unser Eigentum. Wir sind berechtigt jederzeit auf einseitiges Gesuch hin, auf Kosten des Käufers die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern.
§ 9 Vertragsrücktritt
(1) Haben wir eine Pflichtverletzung verschuldet, ist der Käufer verpflichtet, diese Pflichtverletzung schriftlich unter Benennung der Beanstandung zu rügen. Gleichzeitig ist uns eine Frist von mindestens vier Wochen zur Beseitigung dieser Pflichtverletzung einzuräumen. Der Käufer hat uns ebenfalls schriftlich mitzuteilen, dass er vom Vertrag zurücktreten werde, falls wir der Beseitigung der Pflichtverletzung nicht nachkommen.
(2) Der Käufer hat uns gegenüber unverzüglich nach erfolglosem Ablauf der Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung schriftlich den Rücktritt zu erklären.
(3) Weitere Rücktrittsmöglichkeiten des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 10 Allgemeine Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer ist verpflichtet, alle unsere Lieferungen gemäss § 1 Abs. 1 unverzüglich ab Ablieferung bzw. Erbringung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den gesetzlichen Regelungen gehörig zu untersuchen.
(2) Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Der Käufer unterstützt uns bei der Mangelanalyse und Mangelbeseitigung, indem er uns umfassend informiert, insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, und uns die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Käufer verwirkt jegliche Ansprüche auf Gewähr.
(3) Für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der von uns geschuldeten Lieferungen sind wir auf die umfassende Mitwirkung des Käufers angewiesen. Er verpflichtet sich daher, sämtliche erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Käufer verpflichtet sich, einen Funktionstest vor Montage, Weiterlieferung etc. durchzuführen. Dies gilt auch für Waren, die der Käufer unentgeltlich als Zugabe oder im Rahmen der Gewährleistung bekommt.
(5) Der Käufer hat Daten, die von unseren Lieferungen betroffen, negativ beeinflusst oder gefährdet werden können in anwendungsadäquaten Intervallen, zumindest aber einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
(6) Der Käufer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass wir unsere Lieferungen ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss erbringen (z.B. durch Störungsdiagnose, regelmässige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung).
(7) Der Kunde hat jegliche missbräuchliche Nutzung des WebPortals zu unterlassen, bei der Nutzung die geltenden Gesetze einzuhalten und nicht in Rechte Dritter einzugreifen. Insbesondere ist der Einsatz von Programmen, Programmfunktionen oder vergleichbaren technischen Einrichtungen, um die Nutzung des Kontos unter Umgehung der Benutzeroberfläche zu ermöglichen (z.B. durch Scipts, Robots, Posting-Automatismen), elektronische Angriffe (z.B. Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken) jedweder Art auf unser Netzwerk oder das WebPortal sowie das Laden schadhafter Daten/ Programme (z.B. Virenprogramme, Trojaner oder Spyware) oder die Benutzung in einer Art und Weise, welche die Verfügbarkeit des WebPortals für andere Kunden negativ beeinflusst, zu unterlassen.
§ 11 Verwendungsbeschränkungen, Freistellung
(1) Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, sind unsere Lieferungen nicht geeignet zum Einsatz in lebenserhaltenden oder –unterstützenden Geräten und Systemen, Nuklearanlagen, für militärische Zwecke, in Luft- und Raumfahrt oder für Zwecke, in denen ein Versagen des Produkts nach dem normalen Lauf der Dinge Leben bedrohen oder grossen Schaden anrichten kann.
(2) Setzt der Käufer unsere Ware dennoch in den gemäss Abs.1 genannten Fällen ein, geschieht dies auf eigene Gefahr und in alleiniger Verantwortung des Käufers. Der Käufer stellt hiermit uns von jeder Haftung aufgrund der vertragswidrigen Verwendung unserer Waren auf erste Aufforderung vollumfänglich schadlos, einschliesslich der Kosten angemessener Rechtsvertretung.
§ 12 Sachgewährleistung
(1) Unsere Waren weisen die vereinbarten Spezifikationen auf und eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Ohne ausdrückliche weitergehende Vereinbarung wird ausschliesslich eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Waren geschuldet. Für die Geeignetheit und Sicherheit unserer Waren ist ausschliesslich der Käufer verantwortlich. Geringfügige Abweichungen von Spezifikationen und Qualität bleiben unbeachtlich.
(2) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen:
a) wenn unsere Produkte vom Käufer oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
b) bei natürlichem Verschleiss,
c) bei nicht ordnungsgemässer Wartung,
d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorliegens dieser Ausschlussgründe liegt beim Käufer.
(3) Die Mängelrechte des Käufers setzen weiter voraus, dass er seinen Rüge- und Untersuchungspflichten gemäss § 9 Abs. 1 und Abs. 2 ordnungsgemäss nachgekommen ist und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung gemäss § 9 Abs. 2 gerügt hat. Ist die Mängelrüge nicht ordnungsgemäss erfolgt, sind sämtliche Gewährleistungsrechte verwirkt.
(4) Wir behalten uns vor, mangelhafte Waren nachzubessern oder umzutauschen. Ein Anspruch auf Nachbesserung oder Umtausch besteht nicht.
Wegen eines Mangels sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Gelingt die Nachbesserung endgültig nicht, gewähren wir dem Käufer nach unserem Ermessen eine angemessene Entschädigung für den Minderwert der Waren oder erstatten den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Waren.
Im Falle des Umtausches hat der Käufer die Waren auf eigene Kosten an uns zu schicken.
(5) Eine weitergehende Gewährleistung unsererseits gegenüber dem Käufer besteht nicht. Wandlung und Rücktritt sind ausgeschlossen.
(6) Entstehen uns daraus Mehrkosten, dass unsere Ware verändert oder falsch bedient wurde, können wir verlangen, dass uns diese ersetzt werden. Wir können Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Käufer.
Erhöhen sich die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, haben wir diese nicht zu tragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Käufer nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem vertrags- und bestimmungsgemässen Gebrauch. Der Ersatz von Personal- und Materialkosten sind ausgeschlossen.
(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht erst zum Zeitpunkt der Annahme durch uns an unserem Geschäftssitz über. Wir sind berechtigt, Warenrücksendungen ohne vorherige Absprache abzulehnen.
§ 13 Rechtsgewährleistung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, unsere Lieferungen lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäss genutzte Lieferungen und Leistungen gegen den Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Käufer innerhalb der in § 14 bestimmten Frist wie folgt:
(2) Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Käufer die gesetzlichen Wandelungs- oder Minderungsrechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nicht verlangen.
(3) Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
(4) Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns und von uns beigezogene Hilfspersonen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
§ 14 Haftung
(1) Unsere Haftung ist in den § 11 und § 12 abschliessend umschrieben. Alle weiteren Ansprüche des Käufers uns gegenüber – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen und werden ausdrücklich wegbedungen.
(2) Insbesondere ist unsere Haftung für indirekte Schäden oder andere Schäden aller Art, die anlässlich der Vertragserfüllung entstanden sind (einschliesslich Folgeschäden, Nutzungsausfall, Ertragsausfall, entgangener Gewinn etc.) sowie für Kosten zur Feststellung von Schadensursachen oder für Expertisen ausgeschlossen. Es bestehen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind.
(3) In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung des vom Schaden betroffenen Vertrages beschränkt.
(4) Die in den vorangegangenen Absätzen vereinbarte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung, sofern wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(5) Bei der Auswahl unserer Zulieferer haften wir nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden bei der Auswahl. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 15 Gewährleistungsfrist
Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen ordentlich gerügter Mängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer.
§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz, Benennung als Referenzkunde
(1) Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm vor oder bei der Vertragsdurchführung von uns zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder offensichtlich Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich gekennzeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoss gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt oder es besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse. Der Käufer verwahrt und sichert diese Gegenstände so, dass eine Offenlegung an Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Käufer macht die der Geheimhaltungspflicht gemäss Absatz 1 unterliegenden Gegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Vertraulichkeit dieser Gegenstände.
(3) Wir verarbeiten die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Käufers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir dürfen den Käufer als Referenzkunden benennen.
(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Informationen über den Kunden bei üblichen Auskunfteien (insbesondere Creditreform) einholen.
§17 Exportkontrollklausel
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Weitergabe unserer Waren oder der von uns erbrachten Leistungen an Dritte, die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften des Exportkontrollrechts zu beachten und einzuhalten. Dabei sind insbesondere die exportkontrollrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet vor der Weitergabe unserer Waren oder erbrachten Leistungen an Dritte, durch geeignete Prüfungen und Massnahmen sicherzustellen, dass er durch eine solche Weitergabe oder Bereitstellung nicht gegen Embargoverordnungen, insbesondere die der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, auch unter Berücksichtigung etwaiger Umgehungsverbote, verstösst.
(3) Weiterhin ist der Kunde verpflichtet die Bestimmungen europäischer und US-Amerikanischer Sanktionslisten, bezüglich etwaiger Geschäftstätigkeiten mit den dort aufgeführten Organisationen, Personen und Unternehmen zu beachten. Der Kunde hat ausserdem sicherzustellen, dass die Verwendung oder Weitergabe unserer Waren und Leistungen keinen verbotenen oder genehmigungspflichtigen militärischen oder rüstungsrelevanten Zwecken dient, es sei denn, es liegen die entsprechenden notwendigen Genehmigungen hierfür vor.
(4) Sofern es durch etwaige Prüfungen notwendig wird, hat uns der Kunde auf Anfrage unverzüglich sämtliche Informationen über den Endverbleib und -empfänger sowie den Verwendungszweck unserer gelieferten Waren und Leistungen zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, welche aus der Nichtbeachtung vorgenannter exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Empfänger geltend gemacht werden vollumfänglich frei und verpflichtet sich zum Ersatz der uns daraus entstandenen Schäden und Aufwendungen.
§ 18 Sozialklausel
Bei der Bestimmung der Höhe eines etwaigen von uns zu erfüllenden Ersatzanspruches aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind unsere wirtschaftlichen Gegebenheiten, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeiträge des Kunden und eine besonders ungünstige Einbausituation der Ware angemessen zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die wir tragen sollen, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zulieferteils stehen.
§ 19 Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser ALB unwirksam sein oder werden oder sollten diese ALB unvollständig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für das Füllen von Vertragslücken.
§ 21 Rechtswahl
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf.
§ 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Baden, Schweiz. Alternativ sind wir auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen ordentlich zuständigen Gericht berechtigt.
Stand: November 2021